Alle Informationenzur Bestellabwicklung

Alle Informationen zur Bestellabwicklung

So sichern Sie sich Ihre Chance auf Traumgewinne

Vertragsabschluss

Der Spielvertag kommt zustande durch Übersendung der Lose durch eine der Staatlichen Lotterie-Einnahmen BOESCHE an die GKL. Diese führt den Loseverkauf im Namen und für Rechnung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder durch.

Der Spielvertrag kommt mit der GKL, Anstalt öffentlichen Rechts, vertreten durch den Vorstand, durch Übersendung der Lose (verbindliches Vertragsangebot) und rechtzeitiger Zahlung des Lospreises (Annahme) sowie Speicherung des Loses in der GKL-Datenbank zustande. Für die Spielteilnahme gelten die Bestimmungen des Amtlichen Spielplans und der Amtlichen Lotteriebestimmungen, die Sie spätestens mit den Losen erhalten.  

Zahlung und Versand

Derzeit stehen Ihnen folgenden Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Zahlung per SEPA-Lastschrift
  • Zahlung auf Rechnung

Das Liefergebiet für Bestellungen auf boesche.de ist begrenzt auf Deutschland.

Widerrufsrecht

Bei Lotterie-Dienstleistungen besteht laut §312 d Abs. 4 Nr. 4 BGB kein Widerrufsrecht. 

Minderjährigenschutz

Minderjährige (Personen unter 18 Jahre) sind von der Spielteilnahme ausgeschlossen. 

Altersverifikation im Bestellprozess: SCHUFA-IdentitätsCheck Jugendschutz – Hinweis zum Datenschutz

Wir nehmen unsere Verantwortung zur Spielsuchtprävention sehr ernst. Im Rahmen unserer gesetzlichen Pflicht, das Teilnahmeverbot Minderjähriger sicherzustellen, erfolgt daher im Verlauf des Bestellvorgangs eine Altersprüfung, mit der wir Ihre Volljährigkeit verifizieren. Ausschließlich zum Zwecke der Verifizierung der Altersangabe werden Name, Anschrift und Geburtsdatum an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden (im Folgenden Schufa) und/oder an die für den Spielinteressenten zuständige Melderegisterbehörde übermittelt. 

Schufa und/oder Meldebehörde prüfen diese Angaben und übermitteln den Grad der Übereinstimmung mit den bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten an die anfragende Stelle zurück. Anhand dieses Ergebnisses kann erkannt werden, ob ein Spielinteressent unter der angegebenen Anschrift im Datenbestand der Schufa gespeichert und mindestens 18 Jahre alt ist. Ein weiterer Datenaustausch oder eine Bonitätsprüfung finden nicht statt. Die Schufa speichert aus Nachweisgründen allein die Tatsache der Überprüfung der Adresse. Die Volljährigkeitsprüfung kann alternativ auf eine andere geeignete Weise erfolgen, z. B. durch Übersendung einer Personalausweiskopie. Eine Volljährigkeitsbestätigung können Sie alternativ auch im Postident- oder Bankident-Verfahren vornehmen lassen. Wenden Sie sich hierzu an den BOESCHE Kundenservice.

Detaillierte Informationen zum Umgang mit Ihren Daten und zum Datenschutz in unserem Unternehmen finden Sie hier: www.boesche.de/datenschutz